Die tierärztlichen Leistungen werden nach der allgemein gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnet. Zuzüglich berechnen wir Medikamenten- & Materialaufwand, sowie Anfahrtskosten für die ambulante Pferdepraxis.
Auf Wunsch teilen wir Ihnen gern den ungefähren Kostenrahmen für bestimmte Behandlungen mit. Bitte beachten Sie, dass der Behandlungs- und Medikamentenaufwand im Vorfeld nur geschätzt werden und der finanzielle Aufwand unter Umständen steigen kann.
Seit 2020 ist es gesetzlich vorgeschrieben, für Notfallbehandlungen im definierten Notdienst (montags bis freitags zwischen 18 Uhr und 8 Uhr, sowie von freitags 18 Uhr bis montags 8 Uhr) eine Notdienstpauschale von 50€ (zzgl. MwSt) und die tierärztlichen Leistungen mindestens im 2-fachen (bis zum 4-fachen) GOT-Satz zu berechnen.
Bitte beachten Sie, dass die entstandenen Kosten direkt nach der Behandlung in bar oder per EC-Karte zu begleichen sind.